Bei dem Ausbau von Infrastrukturen in Deutschland ist die technische Leistungsfähigkeit nicht mehr der einzige ausschlaggebende Faktor. Nach der gesetzlichen Novellierung vom Juli 2025 (TKG-Änderungsgesetz 2025) wurde festgelegt, dass der Netzausbau im „überragenden öffentlichen Interesse“ (§ 1 Abs. 1 TKG) liegt. Theoretisch verleiht dieser Rechtsrahmen dem Ausbau Vorrang gegenüber anderen Belangen, etwa dem Denkmalschutz oder dem Schutz der Umwelt, und führt zudem die Genehmigungsfiktion ein, wonach Anträge, die innerhalb von drei Monaten nicht beschieden werden, als genehmigt gelten. Die eigentliche strategische Herausforderung liegt jedoch in der praktischen Umsetzung dieser Norm.
Trotz dieses Impulses des Gesetztgebers zur Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren liegt die tatsächliche Entscheidungshoheit weiterhin weitgehend in den Händen der zuständigen Kommunen. In der Praxis bearbeiten die lokalen Behörden die Verfahren nach wie vor auf der Grundlage von Ermessensentscheidungen und traditioneller bürokratischer Abläufe, was die vom Bund beabsichtigte Beschleunigung häufig aufhebt. Das Genehmigungsmanagement bleibt daher einer der wesentlichen Engpässe, bei dem die administrative Dezentralisierung und die lokale Auslegung der Norm jedes Projekt zu einer Herausforderung machen, die höchste technische und rechtliche Präzision erfordert.
Vor diesem Spannungsfeld zwischen „theoretischem Vorrang“ und „kommunaler Subjektivität“ betrachten wir bei Gabitel die Genehmigungsabwicklung in Deutschland als einen kritischen, in die Ingenieurleistung integrierten Prozess und nicht als eine ausgelagerte Aufgae. Wir verstehen das neue Gesetz als ein wertvolles, aber ohne eine kontinuierliche Abstimmung mit den lokalen und regionalen Behörden unzureichendes Instrument. Unser Ansatz umfasst eine eingehende Analyse der spezifischen Anforderungen jeder einzelnen Kommune und stellt sicher, dass die technische Dokumentation nicht nur die bundesweiten Standards erfüllt, sondern auch an die Besonderheiten jeder Gemeindeverwaltung angepasst ist, um Verzögerungen durch zusätzliche Nachforderungen von Unterlagen oder Informationen zu vermeiden.
Bei FTTH-Ausbauprojekten und anderen kritischen Infrastrukturen ist diese Vorgehensweise von elementarer Bedeutung. Insbesondere vor dem Hintergrund der jüngeren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), die die vertraglichen Fristen an die Unterzeichnung des Kunden bindet, ist die Verkürzung der Bearbeitungszeiten seitens der Kommune von entscheidender Bedeutung für die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Projekts. Unsere Erfahrung ermöglicht es uns, Lösungen bereitzustellen, die den Anspruch des TKG 2025 mit der behördlichen Realität in Deutschland in Einklang bringen.
Wir sind daher der Auffassung, dass das Genehmigungsmanagement vor diesem neuen Hintergrund nicht nur als regulatorische Anforderung verstanden werden darf, sondern als ein echter strategischer und politischer Hebel. Die erfolgreiche Manövrierung zwischen den bundespolitischen Beschleunigungsvorgaben und der subjektiven Autonomie der Kommunen wird der entscheidende Faktor sein, um die Nachhaltigkeit der Investitionen und den Erfolg der Konnektivität in Deutschland zu gewährleisten.

